|
Verkehrssicherer Begleithund
 Verhalten im täglichen Straßenverkehr sowie der Umgang mit anderen Tieren – das sind die Prüfungskriterien der Begleithund-Prüfung. Der Hund muss unter Beweis stellen, dass er im belebten Verkehr mit Fußgängern, Radfahrern, Autos sowie bei der Begegnung mit anderen Hunden gut zurecht kommt.
Das Zulassungsalter für die Prüfung beträgt 15 Monate. Im ersten Teil werden Gehorsamsübungen wie Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz, Ablegen und Herankommen abgefragt; Teil zwei umfasst verschiedene Übungen im örtlichen Verkehrsraum – auch unter erschwerten Bedingungen.
|
|
Die Schutzhundprüfung

Ist der Schäferhund 18 Monate alt, kann er die Schutzhundprüfung (SchH1) ablegen. Eine intensive Vorbereitung in den Disziplinen Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst ist die Voraussetzung. In dieser Ausbildungsphase erkennen Hund und Halter sehr schnell ihre Belastbarkeit sowie die Veranlagung des Tieres für den Leistungssport. Die Schutzhundprüfung hat eine doppelte Funktion: Zum einen ist sie eine Zulassungsprüfung und somit für jede Schäferhundzucht obligatorisch; zum anderen stellt sie für viele Hundesportler ein erklärtes Ausbildungsziel dar. Die Schutzhundprüfung kann in den Schwierigkeitsstufen SchH1, SchH2 und SchH3 absolviert werden.
|
|
Agility
Agility – übersetzt mit ‚Behändigkeit’ – ist eine Kombination aus sportlicher Fitness, Geschicklichkeit und jeder Menge Spaß. Dieser Trendsport setzt bei Hund und Halter gleichermaßen Lust an der Bewegung voraus: Der Agility-Parcours besteht aus einer Reihe von Hindernissen wie Mauern, Hürden, Schrägwand, Laufsteg, Reifen, Tunnel; er muss in einer vorgegebenen Zeit sowie festgelegten Reihenfolge gemeistert werden. Wichtig: Um mit der Agility- Ausbildung anfangen zu können, braucht der Hund eine gewisse körperliche Reife, er sollte mindestens 12 Monate alt sein – und auch dann müssen Sie ihm noch genügend Zeit einräumen; Knochenaufbau und Sprunggelenke müssen ausreichend entwickelt sein, bevor mit dem Training begonnen wird.
|